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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von DC • Agency for design & cooperation, Patrick Anjelkowitsch, (nachfolgend auch: DC • Agency genannt) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten

 

§1 Anwendungsbereich, Geltung

 

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von DC - Agency erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, der DC - Agency mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

  2. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn DC - Agency ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn DC - Agency auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

§2 Leistungen von DC - Agency / Mitwirkung des Kunden

 

  1. DC - Agency erbringt individuelle Grafikdienstleistung, Motion Design, Web-Designe, Erstellung von E-commerce Plattform, Agentur und Schulungsdienstleistungen für Unternehmen im Bereich der Sozialen Medien und Beratungsdienstleistung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet DC - Agency dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks/konkreten Erfolgs.

  2. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von DC - Agency zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch DC - Agency, bleibt der Vergütungsanspruch von DC - Agency unberührt.

  3. DC - Agency ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen/Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

  4. DC - Agency garantiert keine konkrete Anzahl an Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Besucherzahlen oder Werbekampagnen.

  5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Beratungsleistungen von der DC - Agency erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Sollte der Kunde diese Voraussetzungen nicht einhalten, bleibt der Vergütungsanspruch von der DC - Agency unberührt.

  6. Die Übertragung gebuchter Schulungsdienstleistungen auf Dritte ist ausgeschlossen.

 

§3 Zustandekommen von Verträgen

 

  1. Der Vertragsschluss zwischen der DC - Agency und dem Kunden kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

  2. Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von der DC - Agency eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

  3. Die Bewerbung und Präsentation unserer Dienstleistungen auf unseren Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (z. B. auf Facebook) stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.

  4. Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

 

§4 Abnahmebedürftige Leistungen

 

  1. DC - Agency kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

  2. Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

  3. Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Die DC - Agency kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der DC - Agency nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und der DC - Agency überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

  4. Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist die DC - Agency verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen der DC - Agency zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz in Ansatz zu bringen.

  5. DC - Agency ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

  6. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von der Wirtschaftskammer bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird die DC - Agency dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

  7. Die abzunehmende (Teil-)Leistung der DC - Agency gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung der DC - Agency hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

  8. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

  9. Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

 

§5 Honoraranspruch, Zahlungen, Preise, Bedingungen​

  1. Die Preise, die von der DC - Agency angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart ist, wird jedenfalls gemäß § 1004 und § 1152 ABGB eine Marktübliche Entlohnung geschuldet. Höhe und Art des Honoraranspruchs der DC - Agency ergeben sich aus der zwischen ihr und dem Kunden getroffenen Vereinbarung. Sofern nicht nachweislich eine andere Vereinbarung getroffen wurde sind Zahlungen des Kunden immer auf die älteste Schuld anzurechnen.

  3. Die kleinste verrechenbare Leistungseinheit beträgt eine Viertelstunde.

  4. Erweist sich durch nachträglich hervorgekommene besondere Umstände oder auf Grund besonderer Inanspruchnahme durch den Kunden ein bereits vereinbartes Entgelt als unzureichend, so hat die DC - Agency den Kunden darauf hinzuweisen und es sind Nachverhandlungen zur Vereinbarung eines angemessenen Entgelts zu führen (auch bei unzureichenden Pauschalhonoraren). 

  5. Die DC - Agency verrechnet die Nebenkosten und die Umsatzsteuer zusätzlich. Beispielhaft aber nicht abschließend im Folgenden (6) bis (8): 

  6. Zu den verrechenbaren Nebenkosten zählen auch belegte oder pauschalierte Barauslagen, Reisespesen (bei Bahnfahrten 1. Klasse), Diäten, Kilometergeld und ähnliche Nebenkosten. 

  7. Bei besonderen Haftpflichtversicherungserfordernissen zählen die betreffenden Versicherungsprämien (inkl. Versicherungssteuer) zu den Nebenkosten. 

  8. Für die Ausführung eines Auftrages, dessen gemeinschaftliche Erledigung mehreren Auftragnehmern übertragen worden ist, wird von jedem das seiner Tätigkeit entsprechende Entgelt zusätzlich einer Bearbeitungsgebühr von maximal 10% verrechnet. 

  9. Entgelte und Entgeltvorschüsse sind mangels anderer Vereinbarungen sofort nach deren schriftlicher Geltendmachung fällig. Für Entgeltzahlungen, die später als 14 Tage nach Fälligkeit geleistet werden, können Verzugszinsen verrechnet werden. Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften gelten Verzugszinsen in der in § 456 1. und 2. Satz UGB festgelegten Höhe.

  10. Die Verjährung richtet sich nach § 1486 ABGB und beginnt mit Ende der Leistung bzw. mit späterer, in angemessener Frist erfolgter Rechnungslegung zu laufen.

  11. Gegen Rechnungen kann innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich beim Auftragnehmer Einspruch erhoben werden. Andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt. Die Aufnahme einer Rechnung in die Bücher gilt jedenfalls als Anerkenntnis.

  12. Die Bezahlung der Leistungen der DC - Agency erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste der DC - Agency ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot der DC - Agency ist anders lautend.

  13. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 

§6 Kündigung, Laufzeit

 

  1. Der Vertrag zwischen der DC - Agency und dem Kunden hat die individuell (mündlich, fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Sofern kein Endzeitpunkt der Leistungen vereinbart wird, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit gültig. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

  2. Etwaige darüber hinaus gehende freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

  3. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

§7 Verzug/außerordentliche Kündigung

 

  1. Fristen für die Leistungserbringung durch die DC - Agency beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der DC - Agency eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der DC - Agency vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

  2. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die DC - Agency sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

  3. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der DC - Agency in Verzug, ist die DC - Agency berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die DC - Agency wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

 

§8 Erfüllung

 

  1. DC - Agency wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. DC - Agency ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

  2. Ist die DC - Agency verhindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und liegen die Gründe diesbezüglich eindeutig beim Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von der DC - Agency unberührt.

  3. Bei Ausfall eines Kundenauftrags durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Vertragskündigung seitens des Kunden. DC - Agency wird in beiderseitiges Einvernehmen mit dem Kunden, den Auftrag nachzuholen.

 

§9 Verhalten und Rücksichtnahme

 

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber der DC - Agency zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. 

 

§10 Schutzrechte Dritter

 

Der Kunde gewährleistet, dass der DC - Agency überlassene Arbeitsmaterialien (z. B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt die DC - Agency insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

 

§11 Nutzungsrechte

 

  1. Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von der DC - Agency erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der DC - Agency für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Texte, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

  2. Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde der DC - Agency nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

  3. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die DC - Agency über.

  4. Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 16 UrhG.

  5. Der Kunde darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

 

§12 Widerrufsrecht

 

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der DC - Agency anderweitig eingeräumt.

 

§13 Haftung

 

  1. DC - Agency haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die DC - Agency nur

  2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

  3. In den Grenzen nach Absatz 1 haftet DC - Agency nicht für Daten- und Verluste von Auftragsarbeiten. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

 

§14 Kundenbeziehung

 

Der Kunde gestattet der DC - Agency, ihn als Referenzkunden zu führen. Diese Zustimmung gilt ab Vertragsunterzeichnung und kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden.

 

§15 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme

 

  1. Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns oberste Priorität. Wir informieren daher separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

  2. Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste, Facebook-Messenger, WhatsApp). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, müssen Sie uns dafür eine E-Mail zukommen lassen an: office@dc-agency.at . In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns.

  3. Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten (z. B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken (z. B. Google Remarketing, Facebook Pixel/Custom Audiences) an Dritte ein (z. B. Facebook Inc, Google LLP, Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten) ein. Betreffend eines Widerrufs gilt Absatz 2 und § 5 der Datenschutzbestimmung.

  4. Sofern die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch uns an Dritte (z.B. Facebook Inc, Google LLP) bereits vor Vertragsschluss beziehungsweise vor Inanspruchnahme unserer Dienste stattgefunden haben sollte, genehmigen Sie, unabhängig von der Geltung des Erlaubnistatbestands des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Übermittlung und Verarbeitung Ihrer Daten rückwirkend. Die Genehmigung besteht nach Inanspruchnahme unserer Dienste und/oder der Beendigung der Geschäftsverbindung mit uns fort.

  5. Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von uns (z. B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort unsere Interessen zu wahren. Wir sind berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von uns innerhalb der Gruppe/Community verletzen oder beeinträchtigen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, andere Kunden von uns abzuwerben.

 

§16 Schlussbestimmungen

 

  1. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von der DC - Agency maßgebend.

  2. Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Österreich. Erfüllungsort ist der Sitz der DC - Agency. Gerichtsstand ist Wien

 

 

AGB Stand: 01.01.2020 © Vervielfältigung verboten 

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